11 Jan Fahrverbot wegen wiederholten verbotenen Telefonierens
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm ist die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons geeignet, die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen. Der betroffene PKW-Fahrer fuhr mit dem Auto an einer Fahrzeugkontrolle der Polizei vorbei. Dabei benutzte er ein Mobiltelefon, dass er...