In der EU müssen alle, bis auf wenige Ausnahmen, neu zugelassenen Nutzfahrzeuge einschließlich Anhängefahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit dem digitalen Tachographen (DTCOSeit 2019 müssen alle neuzugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Transportfahrzeuge, die neun oder mehr Personen transportieren, über digitale Tachographen (digitale Fahrtenschreiber) der neuesten Generation verfügen. Digitale Tachographen messen die) ausgerüstet sein.
Die gesetzliche Grundlage bildet die VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006
Mit dem digitalen Tachographen will die EU-Kommission mögliche Manipulationen bei der Aufzeichnung von Geschwindigkeiten sowie bei Lenk- und Ruhezeiten verhindern.
Ab Juni 2019 müssen auch alle neuzugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Transportfahrzeuge die neun oder mehr Personen transportieren über digitale Fahrtenschreiber der neuesten Generation verfügen. (VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Februar 2014.)
Diese smarten Geräte ermöglichen mittels DSRC (Dedicated Short Range CommunicationDurch die digitalen Tachographen (digitale Fahrtenschreiber) tauschen Fahrzeuge, ohne Beteiligung des jeweiligen Fahrers, Daten miteinander aus. Mittels DSRC findet diese Kommunikation zwischen den Fahrzeugen beim „Vorbeifahren“ statt.) auch das Übertragen der Daten im “Vorbeifahren“. Bei dieser Datenabfrage durch Kontrollfahrzeuge geht es jedoch nicht um personenbezogene DatenNach Artikel 4 Nr. 1 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind personenbezogene Daten „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird, sondern nur um Daten, die auf eine missbräuchliche Verwendung oder eine Manipulation am Fahrtenschreiber hindeuten (Art. 9 Abs. 4 der VO (EU) Nr. 165/2014).
Weitere Regelungen sind in der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung – FPersV) zu finden, insbesondere auch die Definition der Lenk- und Ruhezeiten und Vorschriften zur Fahrerkarte.