Digitaler Tachograph

Echtzeitdaten abrufen, einfach und zeitsparend

Remote Download (RDL) – einfach. zeitsparend

Das manuelle Auslesen des digitalen Tachographen ist aufwendig und zeitintensiv. Außerdem müssen die Fahrzeuge und Fahrer koordiniert werden, um das Auslesen überhaupt zu ermöglichen. Dieser Aufwand kann mit einem sogenannten Remote Download drastisch reduziert werden.

So ist ein automatisches Fernauslesen des Fahrtenschreibers garantiert. Die Fahrzeug- und Fahrerdaten werden in bestimmten Intervallen aus dem Massespeicher des digitalen Tachografen heruntergeladen und auf dem Server gesetzeskonform gespeichert. Der Remote Download ersetzt die manuelle Prozedur.

Die sogenannten ddd-Dateien stehen jederzeit im Ressourcen-Manager zur Verfügung und können in die eigene Software zur Darstellung übernommen werden. Je nach Anbieter werden die Verstöße sofort analysiert und mit den jeweiligen Bußgeldern angezeigt.

Datenverlauf - digitaler Tachograph über das RDL Gerät zum Server und von dort zum Desktop

Die folgenden Zeiten sind zu erfassen:

  1. Lenkzeiten
  2. Tägliche, wöchentliche Ruhezeiten
  3. Fahrtunterbrechungen
  4. Arbeitszeiten

Ihre Vorteile:

  1. Automatisiertes Fernauslesen
  2. Wegfall der individuellen Koordination
  3. Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  4. Rechtzeitige Verstoß-Analyse
  5. Zeit- und Kosteneinsparung

Zwei Systeme – Unabhängigkeit – alle Daten

Wir bieten unseren Kunden ein webbasiertes Flottenportal an, um die Fahrzeuge in Echtzeit zu orten und die relevanten Fahr- und Standdaten sowie weitere Informationen zu speichern und zu archivieren.

Die Daten des digitalen Tachographen werden mit einer separaten Hardware unabhängig von der Fahrzeugortung übertragen. Wer also bereits ein anderes Telematik-System nutzt oder nur an dem werden auch die sogenannten ddd-Dateien herunterladen. Das verschafft sowohl dem Fahrer als auch dem Unternehmen eine Unabhängigkeit, weil der Download nicht mehr ortsbezogen ist. Alle verschlüsselten Dateien einschließlich der Archivierung werden drahtlos an einen Dateispeicher auf gesicherte Server in einem Rechenzentrum übertragen.

Diese Art des Hostings setzt lediglich voraus, dass eine weitere Unternehmenskarte zur Identifizierung zur Verfügung gestellt wird.

Gesetzeskonforme Archivierung – Remote Download

In der Praxis bedeuten die Vorschriften nicht nur, dass die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten sind, sondern dass die Daten auch gesetzeskonform archiviert werden müssen.

Um den Vorschriften zu entsprechen, sind die Daten der Fahrerkarte spätestens nach 28 Tagen und die des Massespeichers nach 90 Tagen für Nachprüfungen sicher zu stellen.

Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Lesegeräten und Softwarelösungen zur Verfügung.

Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert.

Das muss nicht sein.

Wir haben uns für eine Lösung entschieden, die dem Unternehmen eine erhebliche Zeitersparnis bietet, nämlich das Remote Tacho Download.

Gesetzliche Grundlagen

In der EU müssen alle, bis auf wenige Ausnahmen, neu zugelassenen Nutzfahrzeuge einschließlich Anhängefahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit dem digitalen Tachographen (DTCO) ausgerüstet sein.

Die gesetzliche Grundlage bildet die VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006

Mit dem digitalen Tachographen will die EU-Kommission mögliche Manipulationen bei der Aufzeichnung von Geschwindigkeiten sowie bei Lenk- und Ruhezeiten verhindern.

Ab Juni 2019 müssen auch alle neuzugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Transportfahrzeuge die neun oder mehr Personen transportieren über digitale Fahrtenschreiber der neuesten Generation verfügen. (VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Februar 2014.)

Diese smarten Geräte ermöglichen mittels DSRC (Dedicated Short Range Communication) auch das Übertragen der Daten im “Vorbeifahren“. Bei dieser Datenabfrage durch Kontrollfahrzeuge geht es jedoch nicht um personenbezogene Daten, sondern nur um Daten, die auf eine missbräuchliche Verwendung oder eine Manipulation am Fahrtenschreiber hindeuten (Art. 9 Abs. 4 der VO (EU) Nr. 165/2014).

Weitere Regelungen sind in der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung – FPersV) zu finden, insbesondere auch die Definition der Lenk- und Ruhezeiten und Vorschriften zur Fahrerkarte.

PTC Telematik – die Zukunft für Ihr Flottenmanagement

Immer informiert

Infos zu gesetzlichen Neuerungen

Einladungen zu Branchen-Events

Technische Neuigkeiten und Trends

Praxistipps

Einfach hier Anmelden

und Sie erhalten aktuelle Informationen zu Themen rund um den Fuhrpark und zur DSGVO direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Zusätzlich erhalten Sie einmalig einen 50-€-Gutschein für Ihre nächste Bestellung.

Arbeitgeber der Zukunft Siegel