Jetzt den Fuhrpark digitalisieren und von staatlicher Förderung profitieren

Jetzt den Fuhrpark digitalisieren und von staatlicher Förderung profitieren

Den Fuhrpark digitalisieren und von staatlicher Förderung profitieren

Mit unseren Telematik-Lösungen bieten wir vielfältige Möglichkeiten zur Digitalisierung der Unternehmensprozesse. Tourenplanung, Navigation, Arbeitszeiterfassung, Führerscheinkontrolle mittels RFID-Reader und viele weitere Tools sorgen für effizientere Arbeitsabläufe in allen Bereichen rund um Ihrem Fuhrpark.

Bei der Investition in die Digitalisierung steht ihnen sowohl die Bundesregierung als auch einige Landesregierungen mit Fördermitteln zur Seite. Die Richtlinien der Förderprogramme sehen in der Regel die Erstellung eines Digitalisierungsplans vor, in dem die geplante Maßnahme und die hiermit verfolgten Ziele genau definiert sind. Anhand dieses Plans wird das Vorliegen der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit des Vorhabens geprüft. Dabei differenzieren die prüfenden Stellen zwischen innovativen Lösungen und nicht förderfähiger Standard-Software.

Wenn Sie sich für die Inanspruchnahme solcher Förderprogramme interessieren, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und stellen Ihnen ein auf Ihre Software-/Hardware-Lösung zugeschnittene Beschreibung unserer Leistungen zur Verfügung, die Sie Ihrem Antrag beifügen können. Dabei stellen wir dar, in welchen Bereichen unsere Lösung Ihre Unternehmensprozesse optimieren und automatisieren und heben die Innovationen hervor.

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderprogramme und Links mit weiteren Informationen zur Antragstellung:

FörderprogrammGeltungsbereichWebsite
Digital JetztBundesweitHier klicken
Digitalisierungsprämie PlusBaden-WürttembergHier klicken
Digitalbonus PlusBayernHier klicken
Digitalprämie BerlinBerlinHier klicken
Brandenburgischer InnovationsgutscheinBrandenburgHier klicken
Distr@lHessenHier klicken
DigiTransMecklenburg-Vorpommern Hier klicken
NRW.BANK.Digitalisierung und InnovationNordrhein-Westfalen Hier klicken
IB-DigitalisierungsdarlehenSachsen-AnhaltHier klicken
Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)Rheinland-PfalzHier klicken
Digitalbonus ThüringenThüringenHier klicken

 

Beachten Sie bitte, dass die Stellung eines Förderantrags nur zulässig ist, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Das heißt, es darf noch keine rechtsverbindliche Auftragserteilung/Bestellung zur Lieferung eines Produkts oder Erbringung einer Dienstleistung erfolgt sein. Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs.



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