20 Mrz Der Tatbestand und die Folgen der Unfallflucht
Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch Unfallflucht oder umgangssprachlich „Fahrerflucht“ genannt, ist eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Es kann, je nachdem wie gravierend die Folgen des Unfalls waren, erhebliche Konsequenzen für den Täter nach sich ziehen. Wann macht man sich der Unfallflucht schuldig? Wer sich...