Das eFahrtenbuch sollte aber auch einen weiteren Bearbeitungskomfort bieten, wie die Übernahme von Daten bei wiederkehrenden Besuchen. Die gefahrenen Routen werden in der Karte angezeigt und können als Erinnerungsstütze aufgerufen werden. Auf die Einhaltung der Bearbeitungsfristen wird hingewiesen.
Alle Privat- und Geschäftsfahrten werden fälschungssicher erfasst. Sie erhalten eine lückenlose und zeitnah geführte Dokumentation für Ihr Finanzamt. Standorte können manuell oder über die Importfunktion angelegt und mit den wichtigen Daten ergänzt werden, um die Bearbeitung zu vereinfachen. Mittels einer Kalibrierfunktion werden die GPS-gestützten Kilometerangaben an den tatsächlichen Tachostand angepasst.
Privatfahrten werden als solche ausgewiesen und die Daten werden verdeckt. Dies kann bereits automatisiert aus dem Fahrzeug mittels eines Privatschalters erfolgen.
Elektronische Fahrtenbücher sind von den Steuerbehörden ausdrücklich vorgesehen. Es müssen sich nur dieselben Erkenntnisse wie aus einem schriftlich geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen.
Dafür gibt es einschlägige Bestimmungen:
Eine detaillierte Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten ist unabdingbar.
Wichtig ist, dass Änderungen dokumentiert werden. Diese Notwendigkeit ist integriert und automatisiert. Manuelle Eingaben sind nicht erforderlich. Es wird genau erfasst, was und vor allem wann geändert worden ist.
Dem Steuerberater kann ein gesonderter Zugang zur Überprüfung eingerichtet werden. Zeitaufwendige Besuche oder Korrespondenzen lassen sich vermeiden.