06 Dez „Rechts vor links“ gilt nicht auf dem Parkplatz
Viele Betreiber von Parkplätzen stellen ein Schild mit der Aufschrift „Hier gilt die StVO“ auf ihrem Parkplatz auf - so auch der Inhaber eines Baumarkts in Wiesbaden. Für die Fahrgassen auf Parkplätzen gilt jedoch nicht die sonst übliche „Rechts vor links“-Regel. Dies hat das Oberlandesgericht...