Wann ist ein digitaler Tachograph vorgeschrieben?

Wann ist ein digitaler Tachograph vorgeschrieben?

Nach den aktuellen EU-Verordnungen müssen in bestimmten Fahrzeugen digitale Tachographen eingebaut sein. Die Ziele sind eine bessere Durchsetzung der Lenk- und Ruhezeiten und die Schaffung eines sicheren, effizienten und sozial verantwortlichen Straßenverkehrssektors. Welche Fahrzeuge von der Pflicht betroffen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Digitale Tachographen sind in Fahrzeuge einzubauen und dort zu benutzen, die

  • der gewerblichen Güterbeförderung dienen und
  • deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen übersteigt.

Für die Bestimmung der zulässigen Gesamtmasse eines Fahrzeugs gilt die zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns. Zu berücksichtigen sind neben dem Fahrzeug der bzw. die Anhänger, auch wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Pkw handelt.

Des Weiteren müssen digitale Tachographen in Fahrzeugen genutzt werden, die zur Personenbeförderung bestimmt sind und mehr als neun Sitzplätze haben.

Für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen gilt zwar ebenso wie für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen die Pflicht, die Lenk- und Pausenzeiten der Verordnung (EG) 561/2006 einzuhalten.

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen auch aufgezeichnet werden. Allerdings gilt für diese Fahrzeuge keine Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen. Es besteht aber eine Nutzungspflicht, falls trotzdem ein digitaler Tachograph im Fahrzeug vorhanden ist. Wenn keiner vorhanden ist, reichen handschriftliche Aufzeichnungen auf einem so genannten Tageskontrollblatt aus.

Von der Pflicht zum Einbau und der Nutzung eines digitalen Tachographen gibt es Ausnahmen. Solche sind in § 18 der Fahrpersonal-Verordnung und in Artikel 3 der Verordnung 561/2006 zu finden. Demnach sind unter anderem folgende Fahrzeuge von der Pflicht ausgenommen:

  • Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, ausschließlich in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens, und unter der Bedingung, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt und dass die Beförderung nicht gewerblich erfolgt;
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h;
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe, Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke u.a.


PTC Telematik – die Zukunft für Ihr Flottenmanagement

Immer informiert

Infos zu gesetzlichen Neuerungen

Einladungen zu Branchen-Events

Technische Neuigkeiten und Trends

Praxistipps

Einfach hier Anmelden

und Sie erhalten aktuelle Informationen zu Themen rund um den Fuhrpark und zur DSGVO direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Zusätzlich erhalten Sie einmalig einen 50-€-Gutschein für Ihre nächste Bestellung.

Arbeitgeber der Zukunft Siegel