Fahrverbot – was tun?

Fahrverbot – was tun?

Kontrolle der Führerscheine im Fuhrparkmanagement

In unserem letzten Beitrag haben wir uns bereits mit dem Thema „Führerschein“ beschäftigt. Es ging darum, was zu tun ist, wenn der Führerschein verloren geht. Ohne Führerschein fehlt im Fall einer Kontrolle durch die Polizei ein Nachweis für die Fahrerlaubnis. Davon abzugrenzen ist die Frage, was passiert, wenn ein Fahrer gar keine Fahrerlaubnis besitzt oder von einem Fahrverbot betroffen ist.

Wer seinen Führerschein verloren hat, aber über eine Fahrerlaubnis verfügt, darf kein Kraftfahrzeug führen bis ein neuer Führerschein oder zumindest ein vorläufiger Führerschein ausgestellt wurde. Dagegen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder mit einem Fahrverbot sogar eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann. Dies ist in § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt.

Des Weiteren macht sich gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG der Halter eines Kraftfahrzeugs strafbar, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der keine Fahrerlaubnis hat oder dem ein Fahrverbot erteilt wurde.

… Halter ist derjenige, der ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

Grundsätzlich obliegen die Halterpflichten für firmeneigene Fahrzeuge der Geschäftsleitung. Die Verantwortung für den Fuhrpark und damit die Halterpflichten können aber auch auf einen geeigneten Mitarbeiter delegiert werden.

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Fuhrpark unterhalten oder als Fuhrparkverantwortlicher in einem Unternehmen tätig sind, tragen Sie also die Verantwortung dafür, dass die Mitarbeiter nicht ohne Fahrerlaubnis fahren.

Sie sollten sich daher regelmäßig die Führerscheine der Fahrer vorzeigen lassen. Ansonsten droht auch für Sie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Der Bundesgerichtshof entschied bereits mit Urteil vom 05.01.1968 (Az. 4 StR 365/67), dass ein Halter sich jedenfalls vor der ersten Überlassung an einen Fahrer vergewissern muss, dass dieser eine Fahrerlaubnis hat. Zwar sei er nicht in jedem Fall gehalten, sich den Führerschein vorlegen zu lassen; in der Regel werde er aber seiner gesetzlichen Obliegenheit nur dadurch nachkommen können, dass er selbst den Führerschein einsieht.

Wie oft eine solche Kontrolle erfolgen muss, ist von der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Empfohlen wird grundsätzlich eine zweimalige Kontrolle pro Jahr. Unter Umständen kann sich aber auch eine häufigere Kontrollpflicht ergeben, z.B. im Falle des Bekanntwerdens von Alkohol- oder Drogenmissbrauch.

Es ist außerdem empfehlenswert, diese Kontrollen zu dokumentieren. Auch der Verlust des Versicherungsschutzes kann die Folge sein, wenn ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis oder mit Fahrverbot gefahren ist und Sie nicht nachweisen können, dass Sie ihren Kontrollpflichten nachgekommen sind.



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