Neuer Bußgeldkatalog

Neuer Bußgeldkatalog

Der neue Bußgeldkatalog

Was kostet es und wann ist der Führerschein weg?

Jetzt ist es so weit. Ab dem 9.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog mit seinen verschärften Sanktionen. Es werden nicht nur zu schnelles Fahren und falsches Parken teurer, sondern auch das Halten in zweiter Reihe und wer keine Rettungsgasse bildet, bekommt jetzt ein Fahrverbot.

 

Wie wirkt sich das auf den Geldbeutel aus?

Zu schnelles Fahren wird mit 30,00 EUR um 15,00 EUR teurer, wenn innerorts bis zu 10 km/h zu schnell gefahren wird. 11-15 km/h zu viel kosten 50,00 EUR und bei 16-20 km/h verdoppelt sich das Bußgeld von 35,00 auf 70,00 EUR. Ebenfalls verdoppelt sich die Buße bei 41-50 km/h, nämlich auf 400,00 Euro.

Ähnlich sieht es außerorts aus. Auch hier verdoppelt sich das Entgelt bei einer Überschreitung von 16-20 km/h auf 60,00 EUR, bei 21-25 km/h sind es EUR 100,00 und bei 41-50 km/h bietet die Behörde mit 320,00 EUR zur Kasse.

Falschparken hat nun ebenfalls einen beachtlichen Preis. Auf Geh- und Radwegen, sowie das Parken in einer zweiten Reihe kosten nun 110,00 EUR. Zusätzlich gibt es die Option zusätzlich einen Punkt zu erhalten, sollten andere Verkehrsteilnehmer durch das falsche Parken behindert oder gefährdet werden. Das Parken Parkplätzen, die für Behinderte oder Elektroautos bestimmt sind, wird mit 55,00 EUR geahndet.

Besonders teuer wird es für den Fahrer, wenn er es versäumt, eine Rettungsgasse zu bilden. Ein Verstoß kann zu einem einmonatigen Fahrverbot, zwei Punkten und einer Geldstrafe von 320,00 EUR führen.

 

Wann ist der Führerschein weg?

Zu schnelles Fahren führt zum Fahrverbot, wenn innerorts die Geschwindigkeit mit 26-30 km/h überschritten wird und wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Anders bei 31-50 km/h. Hier kommt es nicht mehr auf eine Wiederholung an. Ab 51 km/h sind es zwei Monate und ab 61 km/h drei Monate.

Außerorts sind es 26-40 km/h bei Wiederholung und ab 41-60 km/h ohne Wiederholung und ab 61 km/h sind es zwei Monate und über 70 drei Monate.

Beim Falschparken kommt es einerseits auf die Behinderung, aber auch auf die Dauer an. Bei länger als 15 Minuten in zweiter Reihe parken sagt der Führerschein für einen Monat tschüss und bei Geh- und Radwegen nach einer Stunde.

Wer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nimmt und sie dadurch gefährdet bekommt einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot.

 

Wie mit den neuen Regelungen umgehen?

Dass die Änderungen kommen würden, war nur eine Frage der Zeit. Die Vorschriften von 2020 wurden nur aufgrund eines Formfehlers erneut überarbeitet. Die zentrale Frage, die sich Fuhrparkleitern und Verantwortlichen für den Fuhrpark stellt, ist die Frage nach der Überprüfbarkeit. Wie lässt sich das Fahrverhalten der Fahrer überprüfen, um teuren Bußgeldern und Fahrverboten vorzubeugen und ohne in die Privatsphäre des Mitarbeiters zu stark einzugreifen?

Die beste Lösung ist die Fuhrparküberwachung mit einem Telematik-System. Es ist auch die Erfassung der Geschwindigkeiten geboten, um unnötigen Diskussionen vorzubeugen. Gerade das Erfassen dieser Daten wird immer wieder im Rahmen der DSGVO diskutiert und es werden andere Meinungen vertreten. Nur wie anders soll vorgebeugt werden? Bei dieser Frage geht es auch nicht nur um Bußgelder, sondern auch um die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.

  • Datenschutz ist seit dem Inkrafttreten der DSGVO ein Dauerthema. Zunächst ist die Zustimmung des Fahrers erforderlich, wenn keine Ausnahmeregelung vorliegt. Wenn es darum geht, sollte auch auf die Fürsorgepflicht des Unternehmens hingewiesen werden und auf die Tatsache, dass man präventiv Gefährdungen, insbesondere auch von Kindern und älteren Menschen verhindern möchte. Mitarbeiter wollen wissen, welche Daten erhoben und wo diese gespeichert werden. Auch hier schafft Transparenz Vertrauen und ein Anbieter, der die Daten auf eigenen Servern in einem deutschen Rechenzentrum speichert.
  • Die Anwendung der Vorschriften der DSGVO wird damit begründet, dass ein sogenanntes Bewegungsprofil des Fahrers erstellt wird. Nur wie soll der Fahrer identifiziert werden, wenn der Bußgeldbescheid auf dem Tisch liegt? Wie soll der Vorwurf der Behörde überprüft werden, ohne sich auf ein teures gerichtliches Überprüfungsverfahren einlassen zu müssen? Das Argument ist, dass Telematik-Systeme, wie eben auch ein Bußgeldkatalog, vorbeugen und eine interne Überprüfung möglich macht. Gerade bei den häufig vorkommenden Geschwindigkeitsüberschreitungen kann der Vorwurf sofort nachvollzogen und dem Fahrer aufgezeigt werden.
  • Die Überprüfbarkeit setzt aber auch voraus, dass die gefahrene Strecke und die Geschwindigkeiten in kurzen Zeitintervallen aufgezeichnet werden. Die Übertragung mittels der GPS-Geräte sollte quasi in Echtzeit erfolgen. Striche auf einer Karte von A nach B helfen in diesen Fällen nicht weiter. Die Übertragungsrate muss unter einer Minute liegen, besser unter 30 Sekunden.
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