Hohe Strafe für Drängler

Hohe Strafe für Drängler

Für einen 31-jährigen Audi-Fahrer aus dem Landkreis Ebersberg hatte sein Verhalten bei einer Autofahrt Konsequenzen. Nachdem er drängelte, eine andere Fahrerin maßregelte und sie beleidigte, erhielt er eine Geldstrafe und ein Fahrverbot.

Der Fahrer war mit seinem Audi A5 in einem Tunnel in München unterwegs. Vor ihm befand sich ein VW Golf, in dem eine Mutter mit ihrer Tochter saß. Der Fahrstil der Mutter war ihm offensichtlich zu langsam. Er fuhr daher so dicht auf, dass die VW-Fahrerin das Kennzeichen des Audis im Rückspiegel nicht erkennen konnte.

Dann überholte er, scherte dicht vor dem VW wieder ein und bremste die Fahrerin aus, um sie zu maßregeln. Als sie daraufhin hupte, zeigte der Audi-Fahrer seinen Mittelfinger.

Das Amtsgericht München verurteilte ihn wegen Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Außerdem wurde ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet.

Obwohl der Audi-Fahrer in der mündlichen Verhandlung abstritt, zu schnell gefahren zu sein und überholt zu haben, war das Gericht von dem oben geschilderten Sachverhalt aufgrund der widerspruchsfreien, glaubhaften Aussage der VW-Fahrerin überzeugt.

Auch die Behauptung des Audi-Fahrers, es handele sich um eine Verwechslung, sah das Gericht als widerlegt an. Die Mutter und ihre Tochter konnten sich das Kennzeichen des Audis merken, als dieser nach dem Ausbremsen wegfuhr. Sie hätten sich das Kennzeichen gegenseitig vorgesagt zur Erinnerung, so wie sie das öfter als Spiel und Gedächtnistraining machten. Daher waren sich beide ganz sicher, dass es der Pkw mit dem von ihnen genannten Kennzeichen war, der sie ausgebremst und beleidigt habe.

Amtsgericht München, Urteil vom 19.05.2022 – 943 Cs 412 Js 158569/21



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