Privatfahrt

Privatfahrt

Fahrten mit dem Fahrzeug, die nicht dienstlich geschehen, sind Privatfahrten. Dazu zählen Einkäufe für den privaten Zweck oder Besuche bei Freunden und Familie. Ein Firmenwagen, der ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird, darf nicht als Privatnutzung angesehen werden. Betriebliche Fahrten sind Fahrten, die aus geschäftlichen Gründen stattfinden. Ein Arbeitsweg zählt weder zur Betriebsfahrt noch zur Privatfahrt.



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