Lenkzeiten

Lenkzeiten

Die gesetzlichen Lenkzeiten werden in Verordnungen der EU geregelt.

  • Für Fahrzeuge, die einen Fahrtenschreiber benötigen, dürfen die Lenkzeiten grundsätzlich neun Stunden nicht überschreiten – außer zweimal pro Woche, wenn 10 Stunden erlaubt sind.
  • Der Fahrer muss nach jeweils viereinhalb (4,5) Stunden Fahrt auch eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten einlegen.
  • Die gesamte wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden und die zweiwöchentliche Lenkzeit darf 90 Stunden nicht überschreiten.
  • Während dieser Zeit müssen die Fahrer eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einlegen. Eine reduzierte tägliche Ruhezeit von neun Stunden ist bis zu einem Maximum von dreimal pro Woche zulässig.

 



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