Ladungssicherung

Ladungssicherung

Für die Ladungssicherung ist derjenige verantwortlich, der im Betrieb die Verantwortung für den Fuhrpark trägt.

Bei nicht ausreichender Ladungssicherung können Bußgelder anfallen (AG Tübingen, Urteil v. 03.06.2020, Az. 16 OWi 14 Js 26095/19 und 16 OWi 16 Js 8164/20).

Es ist darauf zu achten, dass die notwendigen Sicherungsmittel in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, kann der Chef die Verantwortung für die Ladungssicherung nicht auf die Fahrer übertragen. In Betracht kommen Ankerschienen mit vertikal oder horizontal eingebauten Stützen, Netzen oder Regalsystemen. Für die Frage, welche Pflichten im Einzelfall bestehen, kommt es darauf an, was befördert wird. Zum Beispiel bei Paketlieferungen ist die VDI 2700 einzuhalten.



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