Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten

Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind die Vorschriften in der Verordnung (EG) 561/2006 geregelt. In Deutschland werden Fahrzeuge ab 2,8 t zGG durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) erfasst. Durch die Richtlinie (EU) 2002/15/EG wurden die Sozialvorschriften seit dem 23. September 2009 auch auf selbständige Fahrer ausgedehnt. In Deutschland gelten die Sozialvorschriften seit dem 1. November 2012 auch für selbständige Fahrer. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrArbZG) eingeführt. Die Lenk- und Ruhezeiten gelten u. a. nicht für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen (einschl. Fahrer).



PTC Telematik – die Zukunft für Ihr Flottenmanagement

Immer informiert

Infos zu gesetzlichen Neuerungen

Einladungen zu Branchen-Events

Technische Neuigkeiten und Trends

Praxistipps

Einfach hier Anmelden

und Sie erhalten aktuelle Informationen zu Themen rund um den Fuhrpark und zur DSGVO direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Zusätzlich erhalten Sie einmalig einen 50-€-Gutschein für Ihre nächste Bestellung.

Arbeitgeber der Zukunft Siegel