Betriebsgefahr

Betriebsgefahr

Eine Voraussetzung für den Tatbestand der Halterhaftung nach § 7 StVG ist, dass sich bei dem Unfall die typische Betriebsgefahr realisiert hat. Damit ist gemeint, dass ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem Betrieb des Kfz und dem Schadenseintritt bestehen muss. Die spezifische Gefahr, die von dem Kfz ausgeht, muss sich realisiert haben.



PTC Telematik – die Zukunft für Ihr Flottenmanagement

Immer informiert

Infos zu gesetzlichen Neuerungen

Einladungen zu Branchen-Events

Technische Neuigkeiten und Trends

Praxistipps

Einfach hier Anmelden

und Sie erhalten aktuelle Informationen zu Themen rund um den Fuhrpark und zur DSGVO direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Zusätzlich erhalten Sie einmalig einen 50-€-Gutschein für Ihre nächste Bestellung.

Arbeitgeber der Zukunft Siegel