Fahrerassistenzsysteme für mehr Sicherheit

Fahrerassistenzsysteme für mehr Sicherheit

Mehr Sicherheit durch Assistenzsysteme ab 2022

Ab dem 06. Juli 2022 gelten neue Vorschriften für die Entwicklung von Kraftfahrzeugen in der EU. Zu den neuen Pflichten gehören eine Reihe von Fahrerassistenzsystemen, mit denen Fahrzeuge künftig ausgestattet sein müssen. Dies haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat in der EU-Verordnung 2019/2144 festgelegt.

Im Rahmen der Erwägungsgründe führt der europäische Gesetzgeber aus, dass im Jahr 2017 25.300 Menschen auf den Straßen der Union gestorben seien. Menschliches Versagen spiele bei mehr als 90 % der Straßenverkehrsunfälle eine Rolle.

Weiter heißt es, dass hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme die Zahl der Verkehrstoten, die Zahl der Verkehrsunfälle sowie die Zahl der Verletzten und Sachschäden wirksam verringern könnten, wenn sie vom Nutzer einfach zu handhaben sind.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Assistenten, die in Zukunft für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen.

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

Das intelligente Geschwindigkeitssystem soll den Fahrer zum Beispiel durch akustische oder optische Signale bei der Einhaltung des Tempolimits unterstützten. Das System erhält die Daten zur Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Beobachtung von Straßenschildern und durch elektronische Karten. Der Fahrer wird auf Geschwindigkeitsübertretungen aufmerksam gemacht. Es soll eine Abschaltfunktion geben, falls zum Beispiel widersprüchliche temporäre Fahrbahnmarkierungen in Baustellen oder mangelhafte oder fehlende Verkehrsschilder zu Fehlwarnungen durch den Assistenten führen. Beim Einschalten der Zündung wird er aber stets wieder aktiviert. Außerdem muss es dem Fahrer möglich sein, die vom System geforderte Fahrzeuggeschwindigkeit zu überschreiten.

Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Des Weiteren wird eine Vorrichtung in Kraftfahrzeugen zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre Pflicht. Die Wegfahrsperre selbst gehört noch nicht zu den vorgeschriebenen Systemen. Zunächst muss nur eine standardisierte Schnittstelle vorhanden sein, die das Nachrüsten mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht.

Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit und hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration

In den Fahrzeugen sollen zwei Warnsysteme vorhanden sein. Das eine bewertet die Wachsamkeit des Fahrers durch eine Analyse der Fahrzeugsysteme und warnt den Fahrer bei Bedarf. Das andere hilft dem Fahrer, sich weiterhin auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren, und warnt ihn, wenn er abgelenkt ist. Bei beiden Systemen muss sichergestellt sein, dass nur die Daten kontinuierlich aufgezeichnet und aufbewahrt werden, die im Hinblick auf die Zwecke der Datenerfassung erforderlich sind. Die Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen nach der Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden.

Ereignisbezogene Datenaufzeichnung

Zum Zwecke der Unfallforschung wird ein ereignisbezogenes Datenaufzeichnungssystem installiert. Kritische und unfallbezogene Parameter und Informationen werden aufgezeichnet und gespeichert, z. B. die Fahrzeuggeschwindigkeit, Daten zum Abbremsen des Fahrzeugs und Informationen über den Zustand und den Grad der Aktivierung der Sicherheitssysteme. Auf diese Weise werden genaue und detaillierte Unfalldaten gewonnen. Diese sollen der Unfallforschung, der Verkehrssicherheitsanalyse und der Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen dienen.

Da es sich hierbei um die Erhebung und Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten handelt, müssen einige strenge Bedingungen erfüllt werden.

Die Daten sollen nur in einem kurzen Zeitfenster vor, während und unmittelbar nach einer Fahrzeugkollision aufgezeichnet werden, indem das System z. B. durch eine Airbag-Auslösung aktiviert wird. Die Daten dürfen nur den oben genannten Zwecken dienen und nicht der Identifizierung des Nutzers oder Halters eines bestimmten Fahrzeugs. Daher darf das System nicht in der Lage sein, Informationen aufzuzeichnen und zu speichern, die eine Identifizierung des einzelnen Fahrzeugs, des Eigentümers oder des Halters ermöglichen, zum Beispiel die letzten vier Ziffern des fahrzeugunterscheidenden Teils der Fahrzeug-Identifikationsnummer. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten anonymisiert und vor Manipulation und missbräuchlicher Verwendung geschützt sind.

Hochentwickeltes Notbremsassistenzsystem und Notfall-Spurhalteassistenzsystem

Der Notbremsassistent wird eingesetzt, um Gefahrensituationen selbständig zu erkennen und das Fahrzeug abzubremsen. Auf diese Weise sollen Zusammenstöße verhindert oder abgemildert werden.

Der Spurhalteassistent unterstützt den Fahrer dabei, das Fahrzeug in einer sicheren Position in Bezug auf die Fahrspur oder die Straßenbegrenzung zu halten, zumindest wenn das Fahrzeug die Fahrspur verlässt oder kurz davor ist und eine Kollision droht.

Beide Systeme können vom Fahrer ausgeschaltet werden. Sie müssen wieder in Betrieb sein, wenn der Hauptschalter des Fahrzeugs betätigt wird. Es muss außerdem möglich sein, akustische Warnsignale zu unterdrücken. Des Weiteren muss es möglich sein, sie zu übersteuern.

Notbremslicht

Das Notbremslicht ist ein spezielles Lichtsignal. Es zeigt dem Fahrer im hinteren Fahrzeug an, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird. Dies soll in Zukunft vermeiden, dass ein starkes Abbremsen nicht oder zu spät erkannt wird und es hierdurch zu Auffahrunfällen kommt.

Rückfahrassistent

Der Rückfahrassistent informiert den Fahrer über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte. Damit soll verhindert werden, dass es beim Rückwärtsfahren zu Zusammenstößen kommt.



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