Digitale Krankschreibung ab 2023 möglich

Digitale Krankschreibung ab 2023 möglich

Digitale Krankschreibung ab 2023 möglich

Was haben Arbeitgeber zu beachten? Fakt ist, dass das Verfahren ab dem 1. Januar 2023 angewendet werden muss. Betriebe können dieses bereits jetzt testen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) werden bereits seit Oktober 2021 von Millionen von Arztpraxen digital an die Krankenkassen übermittelt. Gesetzlich Versicherte erhalten daher bei der Krankschreibung oft nur noch zwei Zettel: einen gelben Schein für den Arbeitgeber und ein Exemplar für die persönlichen Unterlagen. Dies soll sich in Zukunft ändern.

Der „Gelbe Schein“ wird durch eine eAU ersetzt. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber die AU-Daten der Mitarbeiter aktiv bei der gesetzlichen Krankenkasse abrufen müssen. Neben Ärzten und Zahnärzten übermitteln auch Krankenhäuser die Zeiten eines stationären Aufenthaltes an die Krankenkassen. Für Mitarbeiter, die privat versichert sind, ändert sich hingegen nichts. Auch Krankschreibungen von Privatärzten oder Erkrankungen im Ausland bleiben von dem eAU-Verfahren unberührt.

Darauf können Sie sich einstellen:

  • Der erste Schritt für Arbeitnehmer ist, dass diese sich zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abmelden. Die voraussichtliche Dauer ist dabei anzugeben.
  • Ärzte geben die eAU-Daten an die Krankenkasse weiter. Der „Gelbe Schein“ entfällt somit.
  • Arbeitgeber rufen die AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab.
  • Auf Wunsch bekommen Versicherte weiterhin ihre AU-Bescheinigung als Papierausdruck.

Bis Ende 2022 läuft eine Pilotphase, in der Arbeitgeber das Verfahren bereits freiwillig nutzen können. Dadurch können interne Abläufe auf die Probe gestellt werden. Betriebe sind so top vorbereitet für nächstes Jahr. Arbeitnehmer sollten in dieser Zeit zusätzlich ihre Arbeitsunfähigkeit per Bescheinigung nachweisen.

Digitale Krankschreibung ab 2023 möglich

Quelle: AOK, 2022.

Hier finden Sie weitere Quellen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Verfahren sollte bereits 2022 umgesetzt wurden sein, daher sind die Daten teilweise nicht ganz aktuell. Die enthaltenen Informationen geben jedoch einen konkreten Einblick in das Verfahren.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kurz erklärt: VIDEO DATEV

Fragen und Antworten: ARTIKEL BARMER

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und Datentausch: PDF AOK



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