Juni 2021

Für die Ladungssicherung bei Transportfahrzeugen haftet der Chef eines Betriebs selbst, wenn er für den Fuhrpark verantwortlich ist. So wurde ein Geschäftsführer eines Unternehmens wegen der nicht ausreichenden Ladungssicherung bei zwei Firmenfahrzeugen zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 50,- € pro Fahrzeug verurteilt (AG Tübingen...

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