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	<title>PTC Telematik</title>
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	<item>
		<title>Was ist neu?</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/was-ist-neu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[PTC Telematik]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Mar 2024 17:00:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie bereits angekündigt, wurde das Flottenportal vollkommen neu programmiert. Der aktualisierte PTC-Flotten-Manger dient als Grundlage für weitere Anwendungen. Außerdem gibt es eine neue App. Die mobile App PTC Ortung enthält mehr Informationen und kann durch Alarmmitteilungen ergänzt werden, die als Push-Nachricht auf dem Smartphone erscheinen....</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits angekündigt, wurde das Flottenportal vollkommen neu programmiert.</p>
<p>Der aktualisierte PTC-Flotten-Manger dient als Grundlage für weitere Anwendungen. Außerdem gibt es eine neue App. Die mobile App PTC Ortung enthält mehr Informationen und kann durch Alarmmitteilungen ergänzt werden, die als Push-Nachricht auf dem Smartphone erscheinen.</p>
<p>Wir haben das Modul Tourenplanung überarbeitet. Dazu wird es die mobile APP Tour &amp; Auftrag geben.</p>
<p>Wichtig war uns, auch ein Modul zur Arbeitszeiterfassung und eine mobile App anzubieten. Die Arbeitszeiten können mit einem RFID-Reader im Fahrzeug, mit der App Arbeitszeit, am PC oder mit einem Terminal erfasst werden. Die Daten werden gebündelt, so dass auch ein Wechsel der Geräte zwischen der An- oder Abmeldung möglich ist. Die Überstunden werden erfasst und die Abwesenheiten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Urlaub oder anderen Gründen können verwaltet werden.</p>
<p>Es kann das Feature Fuhrparkmanager gebucht werden, um den Fuhrpark zu verwalten und sich rechtzeitig über anstehende Termine für die Inspektion oder den TÜV informieren zu lassen.</p>
<p>Integriert wurde das Fernauslesen des digitalen Tachographen und die gesetzeskonforme Speicherung der Daten sowie die Dokumentation der Verstöße.</p>
<p>Der Umzug auf den neuen Flotten-Manager erfolgt kontinuierlich. Sprechen Sie uns an, um die Neuerungen zu nutzen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Polizei freut sich</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/die-polizei-freut-sich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[PTC Telematik]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Feb 2024 19:25:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Transporter wird gestohlen und für eine weitere Diebestour genutzt. Ein Mietfahrzeug dient dazu, Tankstellen zu überfallen. Die Fahrzeuge waren mit einem GPS-Gerät ausgerüstet, so dass die Touren von der ermittelnden Polizei nachverfolgt werden konnten. Das ist zunächst nur ein mittelbarer Vorteil neben der Ortung...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Transporter wird gestohlen und für eine weitere Diebestour genutzt. Ein Mietfahrzeug dient dazu, Tankstellen zu überfallen. Die Fahrzeuge waren mit einem GPS-Gerät ausgerüstet, so dass die Touren von der ermittelnden Polizei nachverfolgt werden konnten.</p>
<p>Das ist zunächst nur ein mittelbarer Vorteil neben der Ortung des eigenen Fahrzeugs. Für die Ermittlungsbehörden sind es aber Daten, die die Aufklärung und Beweisführung wesentlich erleichtern.</p>
<p>Auch das sind Beispiele aus der Praxis, die einen weiteren Zweck der satellitengestützten Datenerfassung begründen. Auch wenn es Ausnahmen darstellen, so sind die Daten in den konkreten Fällen sehr nützlich.</p>
<p>Der Polizei kann auch schnell ein Zugang eingerichtet werden, um im Falle eines Diebstahls das Fahrzeug zu verfolgen. Es kann die App heruntergeladen werden, und schon steht ein Tool zur Live-Verfolgung zur Verfügung.</p>
<p>Unsere neue App PTC Ortung wurde außerdem um die Funktion „Alarme“ erweitert. Alarmmitteilungen können jetzt als Push-Nachricht empfangen werden. Diese App ist die mobile Ergänzung zum neuen PTC-Flotten-Manager.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das dürfen Mitarbeiter machen, wenn sie krankgeschrieben sind</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/das-duerfen-mitarbeiter-machen-wenn-sie-krankgeschrieben-sind/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Dec 2023 14:49:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erhält ein Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss er für den in der Bescheinigung ausgewiesenen Zeitraum nicht zur Arbeit erscheinen. Doch heißt das, dass er zuhause bleiben muss? Oder darf er sich auch außerhaus aufhalten, seinen Hobbys nachgehen oder sportliche Aktivitäten ausüben? Auf diese Fragen hat die...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Erhält ein Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss er für den in der Bescheinigung ausgewiesenen Zeitraum nicht zur Arbeit erscheinen. Doch heißt das, dass er zuhause bleiben muss? Oder darf er sich auch außerhaus aufhalten, seinen Hobbys nachgehen oder sportliche Aktivitäten ausüben? Auf diese Fragen hat die Rechtsprechung Antworten.</strong></h2>
<p>Der Grundsatz lautet, dass ein Mitarbeiter bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit alles zu unterlassen hat, was die Genesung verzögert. Wenn er trotz Arbeitsunfähigkeit Freizeitaktivitäten ausüben möchte, sollten nur Aktivitäten betrieben werden, die den Heilungserfolg nicht gefährden. Ein genesungswidriges Verhalten des Arbeitgebers stellt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar und kann gegebenenfalls eine Kündigung rechtfertigen.</p>
<p>Arbeitet der Mitarbeiter trotz Arbeitsunfähigkeit nebenher bei einem anderen Arbeitgeber oder geht er Freizeitaktivitäten nach, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind, stellt dies einen Verstoß gegen die Leistungspflicht dar. Außerdem kann das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Mitarbeiters zerstört sein.</p>
<p>Dagegen kann ein Spaziergang an der frischen Luft gegebenenfalls sogar heilungsfördernd und daher zulässig sein.</p>
<p>Unklarheiten können im Vorfeld beseitigt werden, indem der Mitarbeiter seine geplanten Aktivitäten mit dem behandelnden Arzt abspricht. Dies zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.03.2007 (9 Ca 475/06). Ein Mitarbeiter war aufgrund einer Schulterblattverletzung krankgeschrieben und nahm während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit an zwei Marathonläufen teil. Der behandelnde Arzt hatte zuvor erklärt, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Teilnahme spreche, insbesondere mit keiner Verzögerung des Heilungsverlaufs zu rechnen sei.</p>
<p>Das Gericht berief sich auf den Grundsatz, dass der Heilungserfolg nicht durch genesungswidriges Verhalten gefährdet werden dürfe. Dies sei aber nicht so zu verstehen, dass die bloße Möglichkeit einer ungünstigen Auswirkung auf den Krankheitsverlauf ausreiche. Notwendig ist vielmehr eine konkrete Verletzung der Interessen des Arbeitgebers, welche der Arbeitgeber im Bestreitensfall zu beweisen hat. Ein möglicher Anknüpfungspunkt für die konkrete Verletzung von Arbeitgeberinteressen kann etwa sein, dass der Arbeitnehmer gegen ärztliche Anordnungen verstoßen hat. Basierend auf diesen Ausführungen entschied das Gericht, dass das Verhalten des Mitarbeiters keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellte.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>CrefoZert erneut an PTC Telematik GmbH verliehen</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/crefozert-erneut-an-ptc-telematik-gmbh-verliehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Report Account]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 07:32:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[PTC in den Medien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Unternehmen aus Koblenz wiederholt mit dem Bonitätszertifikat von Creditreform Koblenz ausgezeichnet. Mit dem Bonitätszertifikat bescheinigt Creditreform dem Unternehmen PTC Telematik GmbH nach einer erneut ausführlichen Prüfung verschiedener festgelegter Kriterien eine ausgezeichnete Bonität. PTC Telematik GmbH mit Sitz in Koblenz entwickelt seit über 20 Jahren...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b>Das Unternehmen aus Koblenz wiederholt mit dem Bonitätszertifikat von Creditreform Koblenz ausgezeichnet.</b></p>
<p>Mit dem Bonitätszertifikat bescheinigt Creditreform dem Unternehmen PTC Telematik GmbH nach einer erneut ausführlichen Prüfung verschiedener festgelegter Kriterien eine ausgezeichnete Bonität.</p>
<div id="attachment_5783" style="width: 310px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5783" class="wp-image-5783 size-medium" src="https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/IMG_1937-scaled-e1703056707935-300x214.jpeg" alt="" width="300" height="214" srcset="https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/IMG_1937-scaled-e1703056707935-300x214.jpeg 300w, https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/IMG_1937-scaled-e1703056707935-1024x730.jpeg 1024w, https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/IMG_1937-scaled-e1703056707935-768x548.jpeg 768w, https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/IMG_1937-scaled-e1703056707935-700x499.jpeg 700w, https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/IMG_1937-scaled-e1703056707935.jpeg 1500w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-5783" class="wp-caption-text">Rudolf Holling, PTC Telematik GmbH und Katrin Simon, Creditreform Koblenz</p></div>
<p>PTC Telematik GmbH mit Sitz in Koblenz entwickelt seit über 20 Jahren satellitengestützte Telematik-Anwendungen und Fuhrparklösungen. Um das Flottenmanagement zu optimieren, können die Kunden auf eine ausgereifte Fahrzeugortung sowie Module zur Touren- und Einsatzplanung und auf eine umfassende Dokumentation der Daten zurückgreifen.</p>
<p>Zur Portallösung gehören das Auslesen des digitalen Tachographen, die Arbeitszeiterfassung sowie die Mitarbeiterverwaltung. Die PTC Telematik GmbH bietet alles aus einer Hand, die Entwicklung der Software, den Einbau der Hardware sowie den Kundensupport. Mit dem Motto „Besser geht immer“ sollen die Kunden entspannt in die Zukunft blicken können.</p>
<p>Das Bonitätszertifikat ist für ein Jahr gültig und stärkt die Finanzkommunikation von Unternehmen in der Außenwirkung.</p>
<p><strong>Folgende Bedingungen sind für eine Zertifizierung nötig:</strong></p>
<ul>
<li>Der Creditreform Bonitätsindex muss einen Wert zwischen 100 und 249 aufweisen.</li>
<li>Die Bilanzbonität wird mit CR7 oder besser bewertet.</li>
<li>Die Jahresabschlussanalyse muss auf Basis von Jahresabschlüssen erfolgen, die jünger als 10 Monate ab Erstellung der Bilanz sind.</li>
<li>Die kompakte Befragung des Unternehmens hinsichtlich der aktuellen Situation und der Zukunftsperspektiven lässt keine maßgeblichen Bonitätsrisiken erkennen.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.creditreform.de/koblenz/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/show/crefozert-erneut-an-ptc-telematik-gmbh-verliehen">Beitrag der Creditreform</a> vom 15.12.2023</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verbotswidrige Bedienung des Touchscreens im Tesla</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/verbotswidrige-bedienung-des-touchscreens-im-tesla/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2023 08:42:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Elektronische Geräte dürfen am Steuer eines Fahrzeugs nur unter sehr engen Voraussetzungen benutzt werden. Insbesondere die Benutzung von Handys ist problematisch. Aber auch die Bedienung des Touchscreens im Tesla kann unter Umständen verboten sein, so das Oberlandesgericht Karlsruhe. Ein Tesla-Fahrer benutzte den Touchscreen, der fest...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Elektronische Geräte dürfen am Steuer eines Fahrzeugs nur unter sehr engen Voraussetzungen benutzt werden. Insbesondere die Benutzung von Handys ist problematisch. Aber auch die Bedienung des Touchscreens im Tesla kann unter Umständen verboten sein, so das Oberlandesgericht Karlsruhe.</strong></h2>
<p>Ein Tesla-Fahrer benutzte den Touchscreen, der fest neben dem Lenkrad über der Mittelkonsole des Fahrzeugs installiert ist, um die Intervalle des bereits wegen starken Regens eingeschalteten Scheibenwischers einzustellen. Hierzu wendete er seinen Blick dem Bildschirm zu und gleichzeitig vom Verkehrsgeschehen ab, kam dadurch von der regennassen Fahrbahn ab, fuhr in eine Böschung und kollidierte mit einem Stationierungszeichen und mehreren Bäumen.</p>
<p>Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den Tesla-Fahrer wegen vorschriftswidriger Benutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße von 200 Euro und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an. Das Amtsgericht war der Ansicht, dass der Betroffene bei Beachtung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt den dabei entstandenen Sachschaden hätte vorhersehen und verhindern können. Den im Tesla fest installierten Touchscreen sah das Gericht als ein elektronisches Gerät gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) an.</p>
<p>Nach dieser Vorschrift gilt:</p>
<p><em>Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn</em></p>
<ol>
<li><em> hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und</em></li>
<li><em> entweder</em></li>
</ol>
<ul style="list-style-type: circle;">
<li><em>a. </em><em>nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder</em></li>
<li><em> b. zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.</em></li>
</ul>
<p>Die Rechtsbeschwerde des betroffenen Tesla-Fahrers gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte keinen Erfolg. Das für die Beschwerde zuständige Oberlandesgericht war ebenfalls der Ansicht, dass die genannten Regeln auch in Bezug auf die Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers gelten.</p>
<p>Zwar ließe sich bezweifeln, dass die Einstellung des Scheibenwischers über den Bildschirm der Kommunikation, Information oder Organisation zu dienen bestimmt ist, wie es die zitierte Regel voraussetzt. In Satz 2 der Vorschrift wird jedoch eine Liste mit Elektronikgeräten aufgeführt, die „auch“ Geräte im Sinne der Norm darstellen. Hier werden ausdrücklich auch „Berührungsbildschirme“ genannt. Der Begriff gilt als selten verwendete deutsche Form des Touchscreens.</p>
<p>Das Oberlandesgericht führte aus, dass die Bedienung des Touchscreens an sich nicht verboten sei. Die Bedienung und Nutzung sei gestattet, wenn nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.</p>
<p><em>OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2020 &#8211; 1 Rb 36 Ss 832/19</em></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hohe Strafe für Drängler</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/hohe-strafe-fuer-draengler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2023 11:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für einen 31-jährigen Audi-Fahrer aus dem Landkreis Ebersberg hatte sein Verhalten bei einer Autofahrt Konsequenzen. Nachdem er drängelte, eine andere Fahrerin maßregelte und sie beleidigte, erhielt er eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Der Fahrer war mit seinem Audi A5 in einem Tunnel in München unterwegs....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ptc-telematik.de/hohe-strafe-fuer-draengler/">Hohe Strafe für Drängler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ptc-telematik.de">PTC Telematik</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Für einen 31-jährigen Audi-Fahrer aus dem Landkreis Ebersberg hatte sein Verhalten bei einer Autofahrt Konsequenzen. Nachdem er drängelte, eine andere Fahrerin maßregelte und sie beleidigte, erhielt er eine Geldstrafe und ein Fahrverbot.</strong></h2>
<p>Der Fahrer war mit seinem Audi A5 in einem Tunnel in München unterwegs. Vor ihm befand sich ein VW Golf, in dem eine Mutter mit ihrer Tochter saß. Der Fahrstil der Mutter war ihm offensichtlich zu langsam. Er fuhr daher so dicht auf, dass die VW-Fahrerin das Kennzeichen des Audis im Rückspiegel nicht erkennen konnte.</p>
<p>Dann überholte er, scherte dicht vor dem VW wieder ein und bremste die Fahrerin aus, um sie zu maßregeln. Als sie daraufhin hupte, zeigte der Audi-Fahrer seinen Mittelfinger.</p>
<p>Das Amtsgericht München verurteilte ihn wegen Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Außerdem wurde ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet.</p>
<p>Obwohl der Audi-Fahrer in der mündlichen Verhandlung abstritt, zu schnell gefahren zu sein und überholt zu haben, war das Gericht von dem oben geschilderten Sachverhalt aufgrund der widerspruchsfreien, glaubhaften Aussage der VW-Fahrerin überzeugt.</p>
<p>Auch die Behauptung des Audi-Fahrers, es handele sich um eine Verwechslung, sah das Gericht als widerlegt an. Die Mutter und ihre Tochter konnten sich das Kennzeichen des Audis merken, als dieser nach dem Ausbremsen wegfuhr. Sie hätten sich das Kennzeichen gegenseitig vorgesagt zur Erinnerung, so wie sie das öfter als Spiel und Gedächtnistraining machten. Daher waren sich beide ganz sicher, dass es der Pkw mit dem von ihnen genannten Kennzeichen war, der sie ausgebremst und beleidigt habe.</p>
<p><em>Amtsgericht München, Urteil vom 19.05.2022 &#8211; 943 Cs 412 Js 158569/21</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ptc-telematik.de/hohe-strafe-fuer-draengler/">Hohe Strafe für Drängler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ptc-telematik.de">PTC Telematik</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Falschparker auf Privatparkplatz darf ohne Wartezeit abgeschleppt werden</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/falschparker-auf-privatparkplatz-darf-ohne-wartezeit-abgeschleppt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Dec 2023 11:08:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der berechtigte Stellplatzbesitzer kann einen widerrechtlich auf dem Stellplatz abgestellten PKW durch Umsetzung entfernen lassen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte eine Nutzungsabsicht an dem Stellplatz hatte, noch hat der Berechtigte vor der Beauftragung des Abschleppunternehmens eine Wartepflicht. Dies entschied das Landgericht...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ptc-telematik.de/falschparker-auf-privatparkplatz-darf-ohne-wartezeit-abgeschleppt-werden/">Falschparker auf Privatparkplatz darf ohne Wartezeit abgeschleppt werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ptc-telematik.de">PTC Telematik</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der berechtigte Stellplatzbesitzer kann einen widerrechtlich auf dem Stellplatz abgestellten PKW durch Umsetzung entfernen lassen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte eine Nutzungsabsicht an dem Stellplatz hatte, noch hat der Berechtigte vor der Beauftragung des Abschleppunternehmens eine Wartepflicht. Dies entschied das Landgericht München I.</strong></p>
<p>In dem Rechtsstreit machte ein Abschleppunternehmen Kostenansprüche gegen einen Pkw-Halter geltend, der sein Fahrzeug unbefugt auf einem privaten Stellplatz geparkt hatte.</p>
<p>Das Abschleppunternehmen wurde von der Mieterin des Stellplatzes beauftragt. Ihre Ansprüche auf Kostenersatz gegen den Fahrzeughalter trat die Mieterin an das Abschleppunternehmen ab. Dieses machte die Kosten für seine Tätigkeit gegenüber dem Fahrzeughalter gerichtlich geltend.</p>
<p>Das Amtsgericht wies die Klage ab. Im Urteil wurde zwar ein von dem beklagten Pkw-Halter zu vertretender Rechtsverstoß bejaht. Das Gericht lehnte die Haftung des Beklagten jedoch ab, da es nicht davon überzeugt war, dass die Mieterin den Stellplatz tatsächlich konkret nutzen wollte. Daher erachtete das Amtsgericht das Vorgehen der Mieterin als wirtschaftlich unvernünftig und unverhältnismäßig.</p>
<p>Das klägerische Abschleppunternehmen legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. Über die Berufung hatte das Landgericht München I zu entscheiden, welches einen Anspruch der Klägerin gegen den Pkw-Halter auf Ersatz der Kosten bejahte.</p>
<p>Das Landgericht stellte fest, dass es für den Anspruch auf eine konkrete Nutzungsabsicht des Stellplatzes nicht ankommt. So dürfe ein unbefugt auf einem fremden Grundstück abgestelltes Fahrzeug auch ohne konkrete Behinderung entfernt werden, so dass es von daher auch auf eine konkrete Nutzungsabsicht nicht ankommen könne. Des Weiteren führte das Landgericht aus, dass bis zum Rufen des Abschleppunternehmers keine Wartepflicht bestand.</p>
<p>Das Parken auf einem fremden Privatparkplatz stellt eine Besitzstörung im Sinne des § 859 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Der Gesetzeswortlaut erlaubt es dem Besitzer sich „sofort“ nach der Entziehung des Besitzes wieder zu bemächtigen. Im Falle des unberechtigten Parkens darf er den störenden Pkw abschleppen lassen.</p>
<p>Im Falle eines zu langen Zuwartens mit der Abschleppmaßnahme bestehe nach Ansicht des Landgerichts die Gefahr, dass die Maßnahme nicht mehr als „sofort“ im Sinne des § 859 Abs. 3 BGB angesehen werden könnte. Zum anderen sei es letztlich das Risiko des Besitzstörers, dass der Berechtigte sogleich ein Abschleppunternehmen beauftragt, insbesondere wenn keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Berechtigte demnächst das Fahrzeug wieder entfernen wird.</p>
<p><em>LG München I, Urteil vom 23.06.2022 &#8211; 31 S 10277/19</em></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fahrer-, Führerschein-, Arbeitszeiterfassung</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/fahrer-fuehrerschein-arbeitszeiterfassung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Report Account]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Dec 2023 10:49:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ptc-telematik.de/?p=5823</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit einem Gerät im Fahrzeug können gleichzeitig der Fahrer erfasst, der Führerschein überprüft und die Arbeitszeit festgehalten werden. Diese All-in-One Lösung wird durch die Verbindung mit dem Telematik-System umgesetzt. Der Fahrer benutzt einen Chip oder den auf dem Führerschein befindlichen Transponder, um sich zu identifizieren....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ptc-telematik.de/fahrer-fuehrerschein-arbeitszeiterfassung/">Fahrer-, Führerschein-, Arbeitszeiterfassung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ptc-telematik.de">PTC Telematik</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einem Gerät im Fahrzeug können gleichzeitig der Fahrer erfasst, der Führerschein überprüft und die Arbeitszeit festgehalten werden.</p>
<p>Diese All-in-One Lösung wird durch die Verbindung mit dem Telematik-System umgesetzt. Der Fahrer benutzt einen Chip oder den auf dem Führerschein befindlichen Transponder, um sich zu identifizieren. Es wird die RFID-Technik genutzt, um kontaktlos Daten zu übermitteln. Ein Verfahren, das in der Regel auch stationär zur Arbeitszeiterfassung genutzt wird.</p>
<p>Das GPS-Gerät verfügt über ein Modem mit einer SIM-Karte und ermöglicht den Datentransfer. Da das RFID-Gerät im Fahrzeug platziert wird, sind der Ort der An- und Abmeldung ebenfalls bekannt. Die Adresse wird gleichzeitig übermittelt und kann im Portal eingesehen werden. Eine Karte visualisiert die Anschriften.</p>
<p>Dieses Verfahren kann parallel auch zur Führerscheinerkennung genutzt werden. Der Führerschein wird mit einem runden Transponder versehen. Dieser hat im Übrigen die Eigenschaft, sich zu zerstören, wenn versucht wird, ihn zu entfernen.</p>
<p>Der Fahrer wird dem Fahrzeug zugeordnet, um nicht nur zu sehen, wer wann das Fahrzeug geführt hat, sondern auch um die Fahrdaten Fahrer bezogen auszuwerten.</p>
<p>Sofern es darüber hinaus um die Erfassung der Arbeitszeit geht, bestimmen die Anmeldung und die Abmeldung den Anfang und das Ende der Arbeitszeit. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten werden zur Auswertung hinterlegt. Sollte eine pauschale Rüstzeit zu berücksichtigen sein, kann diese in die Berechnung einbezogen werden.</p>
<p>Dies ist eine einfache digitale Lösung, um wichtige Daten zu erfassen. Sollten weitere Mitarbeiter mit dem Fahrzeug z. B. zur Baustelle fahren, kann deren Arbeitszeit ebenfalls erfasst werden. Jeder meldet sich mit seinem Chip an &#8211; und ab. Die Daten werden dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet. Im Ortungsportal ist zu sehen, wer alles gerade mit welchem Fahrzeug unterwegs ist.</p>
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		<title>Wie viel Weihnachtsschmuck am Auto ist erlaubt?</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/wie-viel-weihnachtsschmuck-am-auto-ist-erlaubt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Nov 2023 10:07:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Autobahnpolizei Kaiserslautern stellte auf einem Parkplatz in Ramstein-Miesenbach zwei Muscle-Cars fest, die mit leuchtender Weihnachtsdekoration geschmückt waren. Diese sei nicht vorschriftsgemäß, wie es in der Pressemeldung der Polizei Rheinland-Pfalz berichtet wurde. An dem einen Fahrzeug war ein leuchtender Weihnachtskranz angebracht und an dem anderen...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Autobahnpolizei Kaiserslautern stellte auf einem Parkplatz in Ramstein-Miesenbach zwei Muscle-Cars fest, die mit leuchtender Weihnachtsdekoration geschmückt waren. Diese sei nicht vorschriftsgemäß, wie es in der <strong><a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117679/5368616">Pressemeldung</a></strong> der Polizei Rheinland-Pfalz berichtet wurde.</h2>
<div id="attachment_5816" style="width: 310px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5816" class="size-medium wp-image-5816" src="https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/Muscle-Cars-300x176.png" alt="" width="300" height="176" srcset="https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads//Muscle-Cars-300x176.png 300w, https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads//Muscle-Cars-700x410.png 700w, https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads//Muscle-Cars.png 713w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-5816" class="wp-caption-text"><span style="font-size: 8pt;">Muscle-Cars, Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell</span></p></div>
<p>An dem einen Fahrzeug war ein leuchtender Weihnachtskranz angebracht und an dem anderen eine große rote Schleife mit einer bunten Lichterkette. Dies erachtete die Polizei gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als nicht zulässig.</p>
<p>In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen geregelt.</p>
<p>Grundsätzlich muss beim Betrieb von Fahrzeugen die Verkehrssicherheit beachtet werden. Dies gilt auch, wenn Weihnachtsschmuck am Fahrzeug angebracht wird. Er darf keine Gefahr für andere Personen darstellen.</p>
<p>An Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Die Beleuchtungseinrichtungen müssen auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein. Sie dürfen nicht von angebrachtem Autoschmuck verdeckt werden. Dies gilt auch für Spiegel. Der Fahrer muss nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten können.</p>
<p>Außerdem sind die Vorschriften bezüglich der Ladungssicherung zu beachten. Ladung im Fahrzeug darf gemäß § 22 StVO „nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen.“ Sowohl der Halter als auch der Fahrer sind dafür verantwortlich, dass die Ladung vorschriftsmäßig verstaut und gesichert ist.</p>
<p>Auch die Sicht und das Gehör des Fahrers darf durch die Ladung nicht beeinträchtigt werden und die vorgeschriebenen Kennzeichen müssen gut lesbar sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Beitrag überarbeitet &#8211; Originalbeitrag von Dezember 2022</p>
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		<title>Verkehrsschild mit Schneeflocke gilt nicht nur bei Schnee</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/verkehrsschild-mit-schneeflocke-gilt-nicht-nur-bei-schnee/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Nov 2023 10:13:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Verbindung mit Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung können auch bestimmte Zusatzschilder angebracht sein. Befindet sich auf diesem Zusatzschild ein Schneeflockensymbol ist Vorsicht geboten. Hierin ist nicht etwa eine Einschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf winterliche Verhältnisse zu sehen, so das Oberlandesgericht Hamm (1 RBs 125/14). Ein Autofahrer wurde...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In Verbindung mit Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung können auch bestimmte Zusatzschilder angebracht sein. Befindet sich auf diesem Zusatzschild ein Schneeflockensymbol ist Vorsicht geboten. Hierin ist nicht etwa eine Einschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf winterliche Verhältnisse zu sehen, so das Oberlandesgericht Hamm (1 RBs 125/14).</strong></p>
<p>Ein Autofahrer wurde auf einer Bundesstraße mit 130 km/h geblitzt. Auf dem Straßenabschnitt befand sich ein Verkehrszeichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h. Darunter war ein Zusatzschild mit der Abbildung einer Schneeflocke angebracht.</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5490" src="https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/Verkehrsschild-mit-Schneeflocke-gilt-nicht-nur-bei-Schnee.png" alt="" width="104" height="120" /></p>
<p>Daraufhin erhielt der betroffene Autofahrer einen Bußgeldbescheid wegen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von &#8211; abzüglich Toleranz &#8211; 45 km/h.</p>
<p>Der Betroffene war der Ansicht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h wegen des Zusatzzeichens mit der Schneeflocke irreführend, zumindest missverständlich sei. Das Amtsgericht Siegen teilte seine Ansicht nicht und verurteilte den Betroffenen zu einer Geldbuße von 160,00 Euro und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat gegen ihn.</p>
<p>Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg. Das zuständige Oberlandesgericht führte aus, das Zusatzschild mit der Schneeflocke enthalte lediglich einen &#8211; entbehrlichen &#8211; Hinweis darauf, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse diene.</p>
<p>Der Hinweis bezwecke nur die Information der Verkehrsteilnehmer über das Motiv der Straßenverkehrsbehörde für die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung. Der Umstand, dass die Fahrbahn zum Tatzeitpunkt nach den Feststellungen trocken war, berechtigte nicht, eine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit zu fahren. Anders als bei dem Schild „bei Nässe“ (StVO Anl. 2 lfd. Nr. 49.1.) enthalte das vorliegende Zusatzschild eben gerade keine solche verbale zeitliche Einschränkung. Auch bei trockener Fahrbahn sei die geschwindigkeitsbeschränkende Anordnung nicht etwa nichtig und damit unbeachtlich gewesen.</p>
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