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	<title>Rechtliches</title>
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	<item>
		<title>Das dürfen Mitarbeiter machen, wenn sie krankgeschrieben sind</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/das-duerfen-mitarbeiter-machen-wenn-sie-krankgeschrieben-sind/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Dec 2023 14:49:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erhält ein Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss er für den in der Bescheinigung ausgewiesenen Zeitraum nicht zur Arbeit erscheinen. Doch heißt das, dass er zuhause bleiben muss? Oder darf er sich auch außerhaus aufhalten, seinen Hobbys nachgehen oder sportliche Aktivitäten ausüben? Auf diese Fragen hat die...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Erhält ein Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss er für den in der Bescheinigung ausgewiesenen Zeitraum nicht zur Arbeit erscheinen. Doch heißt das, dass er zuhause bleiben muss? Oder darf er sich auch außerhaus aufhalten, seinen Hobbys nachgehen oder sportliche Aktivitäten ausüben? Auf diese Fragen hat die Rechtsprechung Antworten.</strong></h2>
<p>Der Grundsatz lautet, dass ein Mitarbeiter bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit alles zu unterlassen hat, was die Genesung verzögert. Wenn er trotz Arbeitsunfähigkeit Freizeitaktivitäten ausüben möchte, sollten nur Aktivitäten betrieben werden, die den Heilungserfolg nicht gefährden. Ein genesungswidriges Verhalten des Arbeitgebers stellt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar und kann gegebenenfalls eine Kündigung rechtfertigen.</p>
<p>Arbeitet der Mitarbeiter trotz Arbeitsunfähigkeit nebenher bei einem anderen Arbeitgeber oder geht er Freizeitaktivitäten nach, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind, stellt dies einen Verstoß gegen die Leistungspflicht dar. Außerdem kann das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Mitarbeiters zerstört sein.</p>
<p>Dagegen kann ein Spaziergang an der frischen Luft gegebenenfalls sogar heilungsfördernd und daher zulässig sein.</p>
<p>Unklarheiten können im Vorfeld beseitigt werden, indem der Mitarbeiter seine geplanten Aktivitäten mit dem behandelnden Arzt abspricht. Dies zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.03.2007 (9 Ca 475/06). Ein Mitarbeiter war aufgrund einer Schulterblattverletzung krankgeschrieben und nahm während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit an zwei Marathonläufen teil. Der behandelnde Arzt hatte zuvor erklärt, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Teilnahme spreche, insbesondere mit keiner Verzögerung des Heilungsverlaufs zu rechnen sei.</p>
<p>Das Gericht berief sich auf den Grundsatz, dass der Heilungserfolg nicht durch genesungswidriges Verhalten gefährdet werden dürfe. Dies sei aber nicht so zu verstehen, dass die bloße Möglichkeit einer ungünstigen Auswirkung auf den Krankheitsverlauf ausreiche. Notwendig ist vielmehr eine konkrete Verletzung der Interessen des Arbeitgebers, welche der Arbeitgeber im Bestreitensfall zu beweisen hat. Ein möglicher Anknüpfungspunkt für die konkrete Verletzung von Arbeitgeberinteressen kann etwa sein, dass der Arbeitnehmer gegen ärztliche Anordnungen verstoßen hat. Basierend auf diesen Ausführungen entschied das Gericht, dass das Verhalten des Mitarbeiters keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellte.</p>
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		<item>
		<title>Verbotswidrige Bedienung des Touchscreens im Tesla</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/verbotswidrige-bedienung-des-touchscreens-im-tesla/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2023 08:42:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Elektronische Geräte dürfen am Steuer eines Fahrzeugs nur unter sehr engen Voraussetzungen benutzt werden. Insbesondere die Benutzung von Handys ist problematisch. Aber auch die Bedienung des Touchscreens im Tesla kann unter Umständen verboten sein, so das Oberlandesgericht Karlsruhe. Ein Tesla-Fahrer benutzte den Touchscreen, der fest...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Elektronische Geräte dürfen am Steuer eines Fahrzeugs nur unter sehr engen Voraussetzungen benutzt werden. Insbesondere die Benutzung von Handys ist problematisch. Aber auch die Bedienung des Touchscreens im Tesla kann unter Umständen verboten sein, so das Oberlandesgericht Karlsruhe.</strong></h2>
<p>Ein Tesla-Fahrer benutzte den Touchscreen, der fest neben dem Lenkrad über der Mittelkonsole des Fahrzeugs installiert ist, um die Intervalle des bereits wegen starken Regens eingeschalteten Scheibenwischers einzustellen. Hierzu wendete er seinen Blick dem Bildschirm zu und gleichzeitig vom Verkehrsgeschehen ab, kam dadurch von der regennassen Fahrbahn ab, fuhr in eine Böschung und kollidierte mit einem Stationierungszeichen und mehreren Bäumen.</p>
<p>Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den Tesla-Fahrer wegen vorschriftswidriger Benutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße von 200 Euro und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an. Das Amtsgericht war der Ansicht, dass der Betroffene bei Beachtung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt den dabei entstandenen Sachschaden hätte vorhersehen und verhindern können. Den im Tesla fest installierten Touchscreen sah das Gericht als ein elektronisches Gerät gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) an.</p>
<p>Nach dieser Vorschrift gilt:</p>
<p><em>Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn</em></p>
<ol>
<li><em> hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und</em></li>
<li><em> entweder</em></li>
</ol>
<ul style="list-style-type: circle;">
<li><em>a. </em><em>nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder</em></li>
<li><em> b. zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.</em></li>
</ul>
<p>Die Rechtsbeschwerde des betroffenen Tesla-Fahrers gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte keinen Erfolg. Das für die Beschwerde zuständige Oberlandesgericht war ebenfalls der Ansicht, dass die genannten Regeln auch in Bezug auf die Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers gelten.</p>
<p>Zwar ließe sich bezweifeln, dass die Einstellung des Scheibenwischers über den Bildschirm der Kommunikation, Information oder Organisation zu dienen bestimmt ist, wie es die zitierte Regel voraussetzt. In Satz 2 der Vorschrift wird jedoch eine Liste mit Elektronikgeräten aufgeführt, die „auch“ Geräte im Sinne der Norm darstellen. Hier werden ausdrücklich auch „Berührungsbildschirme“ genannt. Der Begriff gilt als selten verwendete deutsche Form des Touchscreens.</p>
<p>Das Oberlandesgericht führte aus, dass die Bedienung des Touchscreens an sich nicht verboten sei. Die Bedienung und Nutzung sei gestattet, wenn nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.</p>
<p><em>OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2020 &#8211; 1 Rb 36 Ss 832/19</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Hohe Strafe für Drängler</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/hohe-strafe-fuer-draengler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2023 11:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für einen 31-jährigen Audi-Fahrer aus dem Landkreis Ebersberg hatte sein Verhalten bei einer Autofahrt Konsequenzen. Nachdem er drängelte, eine andere Fahrerin maßregelte und sie beleidigte, erhielt er eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Der Fahrer war mit seinem Audi A5 in einem Tunnel in München unterwegs....</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Für einen 31-jährigen Audi-Fahrer aus dem Landkreis Ebersberg hatte sein Verhalten bei einer Autofahrt Konsequenzen. Nachdem er drängelte, eine andere Fahrerin maßregelte und sie beleidigte, erhielt er eine Geldstrafe und ein Fahrverbot.</strong></h2>
<p>Der Fahrer war mit seinem Audi A5 in einem Tunnel in München unterwegs. Vor ihm befand sich ein VW Golf, in dem eine Mutter mit ihrer Tochter saß. Der Fahrstil der Mutter war ihm offensichtlich zu langsam. Er fuhr daher so dicht auf, dass die VW-Fahrerin das Kennzeichen des Audis im Rückspiegel nicht erkennen konnte.</p>
<p>Dann überholte er, scherte dicht vor dem VW wieder ein und bremste die Fahrerin aus, um sie zu maßregeln. Als sie daraufhin hupte, zeigte der Audi-Fahrer seinen Mittelfinger.</p>
<p>Das Amtsgericht München verurteilte ihn wegen Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Außerdem wurde ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet.</p>
<p>Obwohl der Audi-Fahrer in der mündlichen Verhandlung abstritt, zu schnell gefahren zu sein und überholt zu haben, war das Gericht von dem oben geschilderten Sachverhalt aufgrund der widerspruchsfreien, glaubhaften Aussage der VW-Fahrerin überzeugt.</p>
<p>Auch die Behauptung des Audi-Fahrers, es handele sich um eine Verwechslung, sah das Gericht als widerlegt an. Die Mutter und ihre Tochter konnten sich das Kennzeichen des Audis merken, als dieser nach dem Ausbremsen wegfuhr. Sie hätten sich das Kennzeichen gegenseitig vorgesagt zur Erinnerung, so wie sie das öfter als Spiel und Gedächtnistraining machten. Daher waren sich beide ganz sicher, dass es der Pkw mit dem von ihnen genannten Kennzeichen war, der sie ausgebremst und beleidigt habe.</p>
<p><em>Amtsgericht München, Urteil vom 19.05.2022 &#8211; 943 Cs 412 Js 158569/21</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Falschparker auf Privatparkplatz darf ohne Wartezeit abgeschleppt werden</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/falschparker-auf-privatparkplatz-darf-ohne-wartezeit-abgeschleppt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Dec 2023 11:08:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der berechtigte Stellplatzbesitzer kann einen widerrechtlich auf dem Stellplatz abgestellten PKW durch Umsetzung entfernen lassen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte eine Nutzungsabsicht an dem Stellplatz hatte, noch hat der Berechtigte vor der Beauftragung des Abschleppunternehmens eine Wartepflicht. Dies entschied das Landgericht...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der berechtigte Stellplatzbesitzer kann einen widerrechtlich auf dem Stellplatz abgestellten PKW durch Umsetzung entfernen lassen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte eine Nutzungsabsicht an dem Stellplatz hatte, noch hat der Berechtigte vor der Beauftragung des Abschleppunternehmens eine Wartepflicht. Dies entschied das Landgericht München I.</strong></p>
<p>In dem Rechtsstreit machte ein Abschleppunternehmen Kostenansprüche gegen einen Pkw-Halter geltend, der sein Fahrzeug unbefugt auf einem privaten Stellplatz geparkt hatte.</p>
<p>Das Abschleppunternehmen wurde von der Mieterin des Stellplatzes beauftragt. Ihre Ansprüche auf Kostenersatz gegen den Fahrzeughalter trat die Mieterin an das Abschleppunternehmen ab. Dieses machte die Kosten für seine Tätigkeit gegenüber dem Fahrzeughalter gerichtlich geltend.</p>
<p>Das Amtsgericht wies die Klage ab. Im Urteil wurde zwar ein von dem beklagten Pkw-Halter zu vertretender Rechtsverstoß bejaht. Das Gericht lehnte die Haftung des Beklagten jedoch ab, da es nicht davon überzeugt war, dass die Mieterin den Stellplatz tatsächlich konkret nutzen wollte. Daher erachtete das Amtsgericht das Vorgehen der Mieterin als wirtschaftlich unvernünftig und unverhältnismäßig.</p>
<p>Das klägerische Abschleppunternehmen legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. Über die Berufung hatte das Landgericht München I zu entscheiden, welches einen Anspruch der Klägerin gegen den Pkw-Halter auf Ersatz der Kosten bejahte.</p>
<p>Das Landgericht stellte fest, dass es für den Anspruch auf eine konkrete Nutzungsabsicht des Stellplatzes nicht ankommt. So dürfe ein unbefugt auf einem fremden Grundstück abgestelltes Fahrzeug auch ohne konkrete Behinderung entfernt werden, so dass es von daher auch auf eine konkrete Nutzungsabsicht nicht ankommen könne. Des Weiteren führte das Landgericht aus, dass bis zum Rufen des Abschleppunternehmers keine Wartepflicht bestand.</p>
<p>Das Parken auf einem fremden Privatparkplatz stellt eine Besitzstörung im Sinne des § 859 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Der Gesetzeswortlaut erlaubt es dem Besitzer sich „sofort“ nach der Entziehung des Besitzes wieder zu bemächtigen. Im Falle des unberechtigten Parkens darf er den störenden Pkw abschleppen lassen.</p>
<p>Im Falle eines zu langen Zuwartens mit der Abschleppmaßnahme bestehe nach Ansicht des Landgerichts die Gefahr, dass die Maßnahme nicht mehr als „sofort“ im Sinne des § 859 Abs. 3 BGB angesehen werden könnte. Zum anderen sei es letztlich das Risiko des Besitzstörers, dass der Berechtigte sogleich ein Abschleppunternehmen beauftragt, insbesondere wenn keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Berechtigte demnächst das Fahrzeug wieder entfernen wird.</p>
<p><em>LG München I, Urteil vom 23.06.2022 &#8211; 31 S 10277/19</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wie viel Weihnachtsschmuck am Auto ist erlaubt?</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/wie-viel-weihnachtsschmuck-am-auto-ist-erlaubt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Nov 2023 10:07:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Autobahnpolizei Kaiserslautern stellte auf einem Parkplatz in Ramstein-Miesenbach zwei Muscle-Cars fest, die mit leuchtender Weihnachtsdekoration geschmückt waren. Diese sei nicht vorschriftsgemäß, wie es in der Pressemeldung der Polizei Rheinland-Pfalz berichtet wurde. An dem einen Fahrzeug war ein leuchtender Weihnachtskranz angebracht und an dem anderen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ptc-telematik.de/wie-viel-weihnachtsschmuck-am-auto-ist-erlaubt/">Wie viel Weihnachtsschmuck am Auto ist erlaubt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ptc-telematik.de">PTC Telematik</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Autobahnpolizei Kaiserslautern stellte auf einem Parkplatz in Ramstein-Miesenbach zwei Muscle-Cars fest, die mit leuchtender Weihnachtsdekoration geschmückt waren. Diese sei nicht vorschriftsgemäß, wie es in der <strong><a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117679/5368616">Pressemeldung</a></strong> der Polizei Rheinland-Pfalz berichtet wurde.</h2>
<div id="attachment_5816" style="width: 310px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5816" class="size-medium wp-image-5816" src="https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/Muscle-Cars-300x176.png" alt="" width="300" height="176" srcset="https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads//Muscle-Cars-300x176.png 300w, https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads//Muscle-Cars-700x410.png 700w, https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads//Muscle-Cars.png 713w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-5816" class="wp-caption-text"><span style="font-size: 8pt;">Muscle-Cars, Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell</span></p></div>
<p>An dem einen Fahrzeug war ein leuchtender Weihnachtskranz angebracht und an dem anderen eine große rote Schleife mit einer bunten Lichterkette. Dies erachtete die Polizei gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als nicht zulässig.</p>
<p>In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen geregelt.</p>
<p>Grundsätzlich muss beim Betrieb von Fahrzeugen die Verkehrssicherheit beachtet werden. Dies gilt auch, wenn Weihnachtsschmuck am Fahrzeug angebracht wird. Er darf keine Gefahr für andere Personen darstellen.</p>
<p>An Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Die Beleuchtungseinrichtungen müssen auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein. Sie dürfen nicht von angebrachtem Autoschmuck verdeckt werden. Dies gilt auch für Spiegel. Der Fahrer muss nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten können.</p>
<p>Außerdem sind die Vorschriften bezüglich der Ladungssicherung zu beachten. Ladung im Fahrzeug darf gemäß § 22 StVO „nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen.“ Sowohl der Halter als auch der Fahrer sind dafür verantwortlich, dass die Ladung vorschriftsmäßig verstaut und gesichert ist.</p>
<p>Auch die Sicht und das Gehör des Fahrers darf durch die Ladung nicht beeinträchtigt werden und die vorgeschriebenen Kennzeichen müssen gut lesbar sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Beitrag überarbeitet &#8211; Originalbeitrag von Dezember 2022</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verkehrsschild mit Schneeflocke gilt nicht nur bei Schnee</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/verkehrsschild-mit-schneeflocke-gilt-nicht-nur-bei-schnee/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Nov 2023 10:13:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Verbindung mit Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung können auch bestimmte Zusatzschilder angebracht sein. Befindet sich auf diesem Zusatzschild ein Schneeflockensymbol ist Vorsicht geboten. Hierin ist nicht etwa eine Einschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf winterliche Verhältnisse zu sehen, so das Oberlandesgericht Hamm (1 RBs 125/14). Ein Autofahrer wurde...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ptc-telematik.de/verkehrsschild-mit-schneeflocke-gilt-nicht-nur-bei-schnee/">Verkehrsschild mit Schneeflocke gilt nicht nur bei Schnee</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ptc-telematik.de">PTC Telematik</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In Verbindung mit Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung können auch bestimmte Zusatzschilder angebracht sein. Befindet sich auf diesem Zusatzschild ein Schneeflockensymbol ist Vorsicht geboten. Hierin ist nicht etwa eine Einschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf winterliche Verhältnisse zu sehen, so das Oberlandesgericht Hamm (1 RBs 125/14).</strong></p>
<p>Ein Autofahrer wurde auf einer Bundesstraße mit 130 km/h geblitzt. Auf dem Straßenabschnitt befand sich ein Verkehrszeichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h. Darunter war ein Zusatzschild mit der Abbildung einer Schneeflocke angebracht.</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5490" src="https://www.ptc-telematik.de/wp-content/uploads/Verkehrsschild-mit-Schneeflocke-gilt-nicht-nur-bei-Schnee.png" alt="" width="104" height="120" /></p>
<p>Daraufhin erhielt der betroffene Autofahrer einen Bußgeldbescheid wegen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von &#8211; abzüglich Toleranz &#8211; 45 km/h.</p>
<p>Der Betroffene war der Ansicht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h wegen des Zusatzzeichens mit der Schneeflocke irreführend, zumindest missverständlich sei. Das Amtsgericht Siegen teilte seine Ansicht nicht und verurteilte den Betroffenen zu einer Geldbuße von 160,00 Euro und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat gegen ihn.</p>
<p>Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg. Das zuständige Oberlandesgericht führte aus, das Zusatzschild mit der Schneeflocke enthalte lediglich einen &#8211; entbehrlichen &#8211; Hinweis darauf, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse diene.</p>
<p>Der Hinweis bezwecke nur die Information der Verkehrsteilnehmer über das Motiv der Straßenverkehrsbehörde für die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung. Der Umstand, dass die Fahrbahn zum Tatzeitpunkt nach den Feststellungen trocken war, berechtigte nicht, eine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit zu fahren. Anders als bei dem Schild „bei Nässe“ (StVO Anl. 2 lfd. Nr. 49.1.) enthalte das vorliegende Zusatzschild eben gerade keine solche verbale zeitliche Einschränkung. Auch bei trockener Fahrbahn sei die geschwindigkeitsbeschränkende Anordnung nicht etwa nichtig und damit unbeachtlich gewesen.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Überlegungsfrist bei Bildung einer Rettungsgasse</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/keine-ueberlegungsfrist-bei-bildung-einer-rettungsgasse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Nov 2023 08:44:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse greift sofort ein, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens entschieden. Der betroffene Fahrer war auf einer dreispurigen Autobahn unterwegs. Der Verkehr kam baustellenbedingt ins...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ptc-telematik.de/keine-ueberlegungsfrist-bei-bildung-einer-rettungsgasse/">Keine Überlegungsfrist bei Bildung einer Rettungsgasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ptc-telematik.de">PTC Telematik</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse greift sofort ein, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens entschieden.</strong></h2>
<p>Der betroffene Fahrer war auf einer dreispurigen Autobahn unterwegs. Der Verkehr kam baustellenbedingt ins Stocken und teilweise zum Erliegen. Dabei hielt sich der Fahrer auf der mittleren Fahrspur linksseitig. Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Nichtbildens einer Rettungsgasse zu einer Geldbuße von 230 Euro.</p>
<p>Der betroffene Fahrer hielt es für klärungsbedürftig, ab welchem Zeitpunkt des Stillstandes oder des nur in Schrittgeschwindigkeit fließenden Verkehrs, eine Rettungsgasse gebildet werden müsse.</p>
<p>Seine gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegte Rechtsbeschwerde wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg als unbegründet verworfen.</p>
<p>In seiner Entscheidung führte das Oberlandesgericht aus, dass die Bildung einer Rettungsgasse nicht bereits bei stockendem Verkehr, sondern erst dann erforderlich ist, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden.</p>
<p>Allerdings sei der Betroffene laut Zeugenaussage &#8220;ziemlich penetrant&#8221; auch dann in der Rettungsgasse geblieben, als der Verkehr gänzlich zum Stehen gekommen sei.</p>
<p>Dem Wortlaut des § 11 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) entnahm das Gericht, dass eine Überlegungsfrist zur Bildung einer Rettungsgasse nicht bestehe. Nach dieser Vorschrift müssen Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden, sobald Fahrzeuge für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden.</p>
<p>Das in der Vorschrift enthaltene Wort „sobald“ bedeute so viel wie „in dem Augenblick, da…“ beziehungsweise „gleich wenn“.</p>
<p>Würde man einem Fahrzeugführer, in einer Situation, in der der vor ihm befindliche Verkehr zum Erliegen gekommen ist, eine Überlegungsfrist zubilligen, während derer er zunächst noch die Rettungsgasse blockieren dürfte, hätte dies zur Konsequenz, dass er nach Erkennen der Verkehrssituation und Ablauf einer Überlegungsfrist erst noch möglicherweise zeitaufwendig rangieren müsste, um die Rettungsgasse freizugeben.</p>
<p><em>OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.09.2022 &#8211; 2 Ss(OWi) 137/22</em></p>
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		<title>Das ist die häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/das-ist-die-haeufigste-ordnungswidrigkeit-im-strassenverkehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 09:20:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zahlreiche Autofahrer haben schon einmal wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Knöllchen erhalten und mussten eine Geldbuße entrichten. Wie oft das in Deutschland im Jahr 2022 vorkam, ergibt sich aus der amtlichen Statistik für Verkehrsauffälligkeiten des Kraftfahrt-Bundesamts. Die wichtigsten Daten haben wir für Sie zusammengefasst. Insgesamt wurden...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Zahlreiche Autofahrer haben schon einmal wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Knöllchen erhalten und mussten eine Geldbuße entrichten. Wie oft das in Deutschland im Jahr 2022 vorkam, ergibt sich aus der amtlichen <a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Verkehrsauffaelligkeiten/Zugang%20FAER/zugang_faer_node.html" target="_blank" rel="noopener">Statistik</a> für Verkehrsauffälligkeiten des Kraftfahrt-Bundesamts. Die wichtigsten Daten haben wir für Sie zusammengefasst.</strong></h2>
<p>Insgesamt wurden im Jahr 2022 rund 3,9 Millionen Bußgeldentscheidungen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten in das Fahreignungsregister eingetragen.</p>
<p>Mit 2.453.087 Eintragungen ist die mit Abstand häufigste Ordnungswidrigkeit der Geschwindigkeitsverstoß. Davon war in fast 1,9 Millionen Fällen der Täter ein Mann und in über 500.000 Fällen eine Frau.</p>
<p>Handyverstöße wurden 406.396 Mal registriert. Des Weiteren wurden 321.865 Rotlichtverstöße und 145.549 Abstandsverstöße eingetragen.</p>
<p>Auch zahlreiche Straftaten im Straßenverkehr wurden im Jahr 2022 registriert. Es kam insgesamt zu 249.929 Verurteilungen. Straftaten werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet. Sie sind von Ordnungswidrigkeiten abzugrenzen, bei denen es sich im Vergleich zu Straftaten eher um leichte Verstöße handelt, die mit einer Geldbuße oder einem Verwarnungsgeld sanktioniert werden.</p>
<p>Die häufigste Straftat im Straßenverkehr war im Jahr 2022 mit 121.326 Eintragungen das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Außerdem wurden 80.553 Alkoholverstöße und 32.098 Fälle von Unfallflucht registriert.</p>
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		<title>Parken mit laufendem Motor kann teuer werden</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/parken-mit-laufendem-motor-kann-teuer-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Nov 2023 09:33:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Pkw war mit laufendem Motor an einer Straße geparkt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts ließen den Pkw von einem Abschleppunternehmen öffnen und ausschalten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheid, dass die Maßnahme rechtmäßig war. Die entstandenen Kosten hatte der Halter zu tragen. Bevor die Mitarbeiter des Ordnungsamts...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Ein Pkw war mit laufendem Motor an einer Straße geparkt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts ließen den Pkw von einem Abschleppunternehmen öffnen und ausschalten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheid, dass die Maßnahme rechtmäßig war. Die entstandenen Kosten hatte der Halter zu tragen.</strong></h2>
<p>Bevor die Mitarbeiter des Ordnungsamts das Abschleppunternehmen beauftragten, konnten sie den Halter aufgrund einer Abfrage feststellen, aber telefonisch nicht erreichen. Mehrere vor Ort befragte Personen gaben an, das Fahrzeug nicht zu kennen.</p>
<p>Nachdem der Pkw schließlich geöffnet und der Motor ausgeschaltet wurde, machte das Ordnungsamt die Kosten dieser Maßnahme in Höhe von 150,- Euro gegenüber dem Halter des Fahrzeugs geltend.</p>
<p>Der Halter erhob Klag gegen den Kostenbescheid, hatte hiermit jedoch keinen Erfolg. Das zuständige Verwaltungsgericht entschied, dass der Bescheid rechtmäßig ist und wies die Klage ab. Es habe ein Verstoß gegen § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegen. Nach dieser Vorschrift sind bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen.</p>
<p>Die Mitarbeiter des Ordnungsamts seien nach Ansicht des Gerichts nicht gehalten gewesen, den Kläger vor der Beauftragung des Abschleppunternehmers ausfindig zu machen. Sie hätten auch nicht länger darauf warten müssen, dass der Kläger selbst am Fahrzeug erscheint. Sofern sich der Fahrer von dem Fahrzeug entfernt und deshalb nicht unmittelbar jemand zur Verfügung steht, der sich in Ruf- oder Sichtweite seines Fahrzeugs aufhält, seien grundsätzlich keine Ermittlungen nach dem Verbleib des Verantwortlichen veranlasst, weil deren Erfolg zweifelhaft sei und zu nicht abzusehenden Verzögerungen führe.</p>
<p>Dies gelte selbst dann, wenn der Behörde der Wohnort des Ordnungspflichtigen im Zeitpunkt der Einleitung der Maßnahme bekannt ist und die Wohnungsanschrift in unmittelbarer Nähe zu dem Fahrzeug liegt.</p>
<p>Entscheidend sei, dass keine erkennbaren Umstände vorlagen, die darauf hindeuteten, dass sich der Kläger oder ein anderer Verantwortlicher in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs befand und innerhalb einer absehbaren Zeit erscheinen würde. Denn es war keinem Hinweis im Fahrzeug der konkrete Aufenthaltsort des Klägers zum Zeitpunkt des festgestellten Verstoßes zu entnehmen.</p>
<p><em>VG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2022 &#8211; 14 K 7125/21</em></p>
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		<title>Diese Regeln gelten für Kfz-Kennzeichen</title>
		<link>https://www.ptc-telematik.de/diese-regeln-gelten-fuer-kfz-kennzeichen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nadine Wissen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Nov 2023 12:22:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>An zugelassenen Kraftfahrzeugen sind in der Regel Kfz-Kennzeichen, auch Nummernschilder genannt, angebracht. Im folgenden Beitrag gehen wir darauf ein, welche wichtigen Vorschriften Autofahrer in Bezug auf Kfz-Kennzeichen zu beachten haben und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen. Gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden Kfz-Kennzeichen von der Zulassungsbehörde erteilt...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>An zugelassenen Kraftfahrzeugen sind in der Regel Kfz-Kennzeichen, auch Nummernschilder genannt, angebracht. Im folgenden Beitrag gehen wir darauf ein, welche wichtigen Vorschriften Autofahrer in Bezug auf Kfz-Kennzeichen zu beachten haben und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.</strong></h2>
<p>Gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden Kfz-Kennzeichen von der Zulassungsbehörde erteilt und dienen der Identifikation des Halters. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.</p>
<p>An jedem Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h müssen Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs fest angebracht sein. Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein. Sie dürfen grundsätzlich nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Ordnungswidrigkeiten</strong></h3>
<p>Im Bußgeldkatalog finden sich zahlreiche Tatbestände im Zusammenhang mit Kfz-Kennzeichen, die mit einer Geldbuße geahndet werden.</p>
<p>Wer beispielsweise ein Fahrzeug in Betrieb setzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist, muss mit einer Regelgeldbuße in Höhe von 10 Euro rechnen. Ausgenommen ist das Fehlen des Kennzeichens. Für die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, bei dem das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt, ist eine Regelgeldbuße in Höhe von 60 Euro vorgesehen.</p>
<p>Für die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist, wird eine Geldbuße in Höhe von 65 Euro fällig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Kennzeichenmissbrauch</strong></h3>
<p>Kennzeichenmissbrauch stellt gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat dar. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer in rechtswidriger Absicht</p>
<ul>
<li>ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,</li>
<li>ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,</li>
<li>das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt.</li>
</ul>
<p>Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ptc-telematik.de/diese-regeln-gelten-fuer-kfz-kennzeichen/">Diese Regeln gelten für Kfz-Kennzeichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ptc-telematik.de">PTC Telematik</a>.</p>
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